Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RENTAFRITZ - Inh. Manfred Paar
1. Allgemeines
Für sämtliche Mietverträge gelten folgende Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen oder Nebenabreden werden seitens der RENTAFRITZ Inh. Manfred Paar mit Sitz des Unternehmens in A-8273 Ebersdorf 56a, im folgenden Vermieter genannt, nicht anerkannt.
2. Mietverträge
Die im Mietvertrag genannten Geräte oder Fahrzeuge werden für den vereinbarten Mietzeitraum dem Mieter überlassen. Der Mieter trägt dafür Sorge dass die Geräte bzw. Fahrzeuge ordnungs- und bestimmungsgemäß verwendet werden. Der Mieter verpflichtet sich die Geräte und Fahrzeuge möglichst schonend einzusetzen. Die angegebene Mietdauer ist von beiden Parteien einzuhalten. Sollte der Mieter den Mietgegenstand verspätete zurückgeben, ist der Vermieter berechtigt volle Tagessätze dem Mieter zu verrechnen.
Für den Rücktritt von Reservierungen fallen Stornogebühren in der Höhe von 10% des gesamten Mietpreises bis 30 Tage vor dem reservierten Datum an. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem reserviertem Datum 20% des gesamten Mietpreises. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem reserviertem Datum 30% des gesamten Mietpreises!
3. Übergabe des Mietgegenstandes
Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand an den Vermieter im sauberen und funktionstüchtigen Zustand. Der Mieter wird auf den Mietgegenstand eingewiesen und auf mögliche Gefahren aufmerksam gemacht. Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand nach Anweisungen des Vermieters, der Bedienungsanleitung oder des Benutzerhandbuchs zu verwenden. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht weitervermieten oder an Dritte übergeben oder bedienen lassen.
4. Mietunterbrechung
Eine mögliche Mietunterbrechung durch ein fehlerhaftes Gerät oder Fahrzeuges schließt eine Haftung des Vermieters aus. Auch für Folgewirkungen wie z.B. Pönalen, Terminüberschreitungen, Versäumnisse, Betriebsunterbrechung und dgl. übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
5. Fahrtauglichkeit und Führerschein für die Anmietung von Fahrzeugen
Der Mieter verpflichtet sich einen gültigen Führerschein mit der jeweils notwendigen Führerscheinklasse zu besitzen, der Führerschein muss seit mindestens einem Jahr gültig sein, der Mieter darf keinen sogenannten Probeführerschein besitzen. Unter Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholeinfluss darf das Fahrzeug nicht gelenkt werden.
6. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Der Mieter verpflichtet sich Geräte und Fahrzeuge nach den in Österreich geltenden Gesetzen und Bestimmungen zu verwenden. Jegliche Lärmbelästigung oder Störung der Nachtruhe sind zu vermeiden, Straßenverkehrsvorschriften sind unbedingt einzuhalten. Der Transport von Gefahrengut oder Tieren, bei Anmieten eines Fahrzeugs ist ausdrücklich verboten.
7. Ladegutsicherung
Der Mieter ist verpflichtet das Transportgut ausreichend gegen Verrutschen, Umfallen zu sichern. Auf eine ausgewogene Gewichtsverteilung im Laderaum ist zu achten. Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug oder Dritten für fehlende Ladegutsicherung.
8. Verlust des Mietgegenstandes
Bei einem Verlust des Mietgegenstandes haftet in vollem Umfang der Mieter und hat dem Vermieter den Mietgegenstand zum aktuellen Zeitwert zu ersetzen bzw. in bar abzulösen.
9. Rückgabe des Mietgegenstands
Die Rückgabe hat termingerecht zu erfolgen, der Mietgegenstand muss im sauberen und funktionstüchtigen Zustand sein. Sollte der Mietgegenstand verschmutzt sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, Reinigungskosten die im Mietvertrag angeführt sind, zu verrechnen. Sollten Teile des Mietgegenstandes fehlen, behält sich der Vermieter vor die Kosten für Wiederbeschaffung, dem Mieter zu verrechnen.
10. Zahlung
Die Zahlung des Mietgegenstandes hat im Vorhinein zu erfolgen und wird mit Vertragsunterzeichnung fällig. Eine anfallende Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes an den Mieter zurückgegeben. Der Vermieter hat das Recht die Kaution teilweise oder vollständig einzubehalten, wenn der Mietgegenstand verschmutzt, fehlerhaft, unvollständig, verspätet oder überhaupt nicht retour gegeben wird.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Mieter ist ausschließlich der Gerichtsstand des Vermieters.
12. Anwendbares Recht
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem österreichischen Recht. Für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehende Streitigkeiten wird unter Ausschluss des internationalen Rechts, österreichisches Recht angewendet.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen von sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Irrtümer, Satz und Druckfehler vorbehalten, wir behalten uns das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.